Hier soll eine Sammlung von Informationen entstehen, die interessierten Lesern die Möglichkeit gibt, häufigen Fehlern nach Unfällen aus dem Weg zu gehen.
Desweiteren sollen hier Informationen entstehen die dem geneigten Lesen die lange Suche im Internet, nach wichtigen Fakten rund um das Thema Schadenmanagement erspart.
Mit Schadenmanagement ist gemeint, dass wir Ihnen all die lästigen Telefonate und Laufereien abnehmen und Sie im vollen Umfang unterstützen Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.
Oft wird der Geschädigte mit der Behauptung konfrontiert, die Beauftragung eines Sachverständigen sei nicht nötig gewesen bzw. ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht. Dass dies so nicht
stimmt, ist eindeutig aus diversen Urteilen erkennbar; ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht liegt demnach nur dann vor, wenn der Sachverständige einen für den Laien erkennbar zu hohen
Betrag in Rechnung gestellt hat.
Ein Auswahlverschulden wird nur dann angenommen, wenn ein unqualifizierter Sachverständiger beauftragt wurde; bei einem öffentlich bestellten und vereidigten bzw. vom BVSK anerkannten
Sachverständigen wird dieses Auswahlverschulden regelmäßig verneint.
Einige Versicherer verweigern die Zahlung der Sachverständigenrechnung mit dem Hinweis, sie hätten bis zu einer Schadenhöhe von z. B. € 3.500,00 auf die Einschaltung eines Sachverständigen
ausdrücklich verzichtet. Dies ist aber das Recht des Geschädigten, auf das die Versicherung also nicht verzichten kann.
Quelle:www.kfz-experte.de